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USt-IdNr Compliance Guide — §6a UStG

Überblick

Dieses Dokument beschreibt die steuerrechtlichen Anforderungen an die USt-IdNr-Prüfung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nach deutschem Recht.

Rechtsgrundlage

§6a UStG — Innergemeinschaftliche Lieferungen

Eine Lieferung ist steuerfrei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Gelangensbeweis (§6a Abs. 1 Nr. 1 UStG): Der Gegenstand gelangt in einen anderen EU-Mitgliedstaat
  2. Unternehmereigenschaft (§6a Abs. 1 Nr. 2 UStG): Der Erwerber ist Unternehmer mit gültiger USt-IdNr
  3. Erwerbsbesteuerung (§6a Abs. 1 Nr. 3 UStG): Der Erwerb unterliegt im Bestimmungsland der Erwerbsbesteuerung

§6a Abs. 3 UStG — Nachweispflichten

Der Unternehmer muss die Voraussetzungen nachweisen durch:

  • Buchmäßigen Nachweis (§17a-c UStDV)
  • Belegmäßigen Nachweis (Gelangensbestätigung)
  • Prüfung der USt-IdNr des Erwerbers beim BZSt

§6a Abs. 4 UStG — Vertrauensschutz

Die qualifizierte Bestätigung schafft Vertrauensschutz:

Wenn der Unternehmer die USt-IdNr beim BZSt qualifiziert bestätigen ließ und die Angaben übereinstimmen, haftet er nicht für die entgangene Steuer, selbst wenn der Erwerber tatsächlich keine innergemeinschaftliche Lieferung vornimmt.

§25d UStG — Haftung bei Betrug

Ohne qualifizierte Bestätigung kann der Lieferant für die entgangene Umsatzsteuer haften, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass die Lieferung in einen Umsatzsteuerbetrug einbezogen war.

Einfache vs. Qualifizierte Bestätigung

Einfache Bestätigung

  • Prüft nur: Ist die USt-IdNr vergeben und gültig?
  • Reicht für grundlegende Sorgfaltspflicht
  • Kein Vertrauensschutz

Qualifizierte Bestätigung

  • Prüft zusätzlich: Stimmen Name, Ort, PLZ und Straße überein?
  • Erstellt Vertrauensschutz nach §6a Abs. 4 UStG
  • Empfohlen für alle innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Ergebnis muss 10 Jahre archiviert werden (Aufbewahrungspflicht)

Ergebniscodes der qualifizierten Bestätigung

Code Bedeutung Handlungsempfehlung
A Übereinstimmung Daten bestätigt — Lieferung möglich
B Keine Übereinstimmung Angaben beim Partner verifizieren, Lieferung stoppen
C Nicht angefragt Feld wurde nicht zur Prüfung übergeben
D Nicht verfügbar Mitgliedstaat stellt dieses Feld nicht bereit

Empfohlener Workflow

Bei neuen Geschäftspartnern

  1. USt-IdNr-Format prüfen (validate_ustidnr)
  2. Qualifizierte Bestätigung durchführen (qualified_confirmation)
  3. Bei Code "B": Angaben klären, nicht liefern
  4. Ergebnis archivieren (10 Jahre)

Bei bestehenden Partnern

  1. Monatliche Batch-Validierung (validate_batch)
  2. Bei Adressänderungen: erneute qualifizierte Bestätigung
  3. Ergebnisse dokumentieren

Entscheidungsbaum

Innergemeinschaftliche Lieferung?
├── Ja → Partner hat USt-IdNr?
│   ├── Ja → Format gültig?
│   │   ├── Ja → Qualifizierte Bestätigung durchführen
│   │   │   ├── Alle A → Steuerfrei liefern (§6a UStG)
│   │   │   ├── Code B → Stopp! Angaben prüfen
│   │   │   └── Code D → Alternative Nachweise einholen
│   │   └── Nein → Partner kontaktieren
│   └── Nein → Nicht steuerfrei (19% MwSt)
└── Nein → Normale Besteuerung

BZSt eVatR REST API

Seit Juli 2025 nutzt das BZSt die neue REST API:

  • Endpoint: https://api.evatr.vies.bzst.de/app/v1/abfrage
  • Methode: POST (JSON)
  • Alte XML-RPC-Schnittstelle wurde November 2025 abgeschaltet

Statuscodes (evatr-XXXX)

Status HTTP Bedeutung
evatr-0000 200 Gültig
evatr-2001 404 Nicht vergeben
evatr-0004 400 Eigene USt-IdNr syntaktisch ungültig
evatr-0005 400 Angefragte USt-IdNr syntaktisch ungültig
evatr-0006 403 Nicht berechtigt (DE-DE-Abfrage)
evatr-0008 403 Rate Limit erreicht
evatr-0011 503 Dienst vorübergehend nicht verfügbar
evatr-2003 400 Ungültiger Ländercode
evatr-2005 404 Eigene USt-IdNr derzeit ungültig

Aufbewahrungspflichten

  • 10 Jahre Aufbewahrungspflicht für Bestätigungsergebnisse (§147 AO)
  • Elektronische Archivierung erlaubt
  • Bestätigungsergebnis, Datum und angefragte Daten aufbewahren

Häufige Fehler

  1. Keine Prüfung vor Lieferung → §25d UStG Haftungsrisiko
  2. Nur einfache statt qualifizierter Bestätigung → Kein Vertrauensschutz
  3. Ergebnisse nicht archiviert → Nachweispflicht nicht erfüllt
  4. Prüfung nur bei Erstanlage → Partner kann USt-IdNr verlieren
  5. Code B ignoriert → Steuerschaden bei Betriebsprüfung